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BERUFSUNFÄHIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN.

Jeder Vierte wird berufsunfähig.

Berufsunfähigkeit ist keine Seltenheit und betrifft keine Randgruppe. Ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer wird statistisch gesehen früher oder später berufsunfähig – Tendenz: stark steigend. Die Ursachen dafür sind selten Unfälle, meistens sind es alltägliche Krankheiten wie Rückenschmerzen, psychische Erkrankungen oder Nervenleiden.

Dennoch glauben viele, Berufsunfähigkeit betreffe sie nicht: “Gefühlt” sind wir doch alle abgesichert. Aber das ist ein Irrtum. 95 % der Bevölkerung haben keine ausreichende Absicherung.

Verbraucherschützer und Versicherungsexperten sind sich daher einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Haftpflicht- und Krankenversicherung die wichtigste Police überhaupt.

Von der staatlichen Rente kann man nicht leben

Die eigene Arbeitskraft ist der größte Vermögenswert eines Arbeitnehmers – und dieser gehört abgesichert. Wer nicht mehr arbeiten kann, ist unmittelbar in seiner Existenz gefährdet. Bricht das Haupteinkommen ohne Absicherung weg, droht der gesamten Familie der soziale Abstieg.

Die staatliche Hilfe liegt bei nur 19 % des bisherigen Bruttoverdienstes bei teilweiser Erwerbsminderung und nur bei 38 % bei voller Erwerbsminderung.

Fakt ist:

Berufsunfähigkeit zerstört nicht nur Träume,

sondern ganze Familien.

Es wird Zeit für

Bei Berufsunfähigkeit abgesichert

 

  • bis 250.000 € monatliche Versicherungssumme
  • bis zu 75 % des Bruttoeinkommens
  • kaum Steuern, keine Sozialabgaben
  • Vertrag bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel bestehen
  • Ehe- und Lebenspartner können mitversichert werden

Fairste Bedingungen

 

  • keine Gesundheitsfragen
  • keine ärztliche Untersuchung
  • Diagnose des eigenen Arztes
  • keine abstrakten und konkreten Verweise
  • volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • weltweit versicherbar
  • keine 6 Monate BU-Zeit erforderlich
  • Karenzzeit frei wählbar (mind. 30 Tage)
  • Mitarbeiter ist Versicherungsnehmer
  • jederzeit kündbar (mit 3-Monats-Frist)

Niedrigster Preis

 

  • Gruppentarif (kein Kollektivvertrag nötig)
  • nur Risikobeitrag, keine Altlasten
  • dadurch bis zu 70 % günstiger als der Wettbewerb
  • alle Finanzierungsformen möglich
  • auch als Direktzusage möglich

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit. Ohne Wenn und Aber.

LEISTUNG, WENN ES DARAUF ANKOMMT

Wir unterscheiden im Leistungsfall zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit zahlen wir für bis zu 10 Jahre eine monatliche Rente. Wird nach dieser Frist eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, erhalten Sie eine Einmalzahlung eines Kapitalbetrages in Höhe von bis zu 120 Monatsrenten.

WAS MACHEN DIE ANDEREN?

Der Wettbewerb setzt derweil weiterhin auf Gesundheitsprüfungen, und in der Folge auf Erhöhungen, Ausschlüsse und Ablehnungen. Das machen wir besser, indem wir, unabhängig von der Rentenhöhe, auf Gesundheitsfragen verzichten und somit die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung massiv vereinfachen. Durch effektive Prozesse und intelligente Versicherungskonstellationen halten wir die Kosten so niedrig, dass wir im Schnitt 70 % unter dem Marktpreis anbieten können – mit Konditionen, die unerreicht sind.

Gesundheitsfragen? Keine.

Stattdessen ist lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitnehmers erforderlich.
Zu Beginn des Versicherungsschutzes oder bei Deckungserweiterungen wird Folgendes bestätigt:

  • Ich bin in der Lage, meiner vertragsmäßigen Tagesarbeit, sowohl mental als auch körperlich, nachzugehen.
  • Ich war während der letzten 12 Monate, aufgrund von Unfall oder Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, nicht länger als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage arbeitsunfähig.
  • Ich habe in den letzten 12 Monaten nicht, aufgrund von Unfall oder Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, meine Arbeitszeit reduziert, meine normale Arbeitstätigkeit oder meinen Arbeitsplatz geändert; dies gilt auch für Heimarbeitsplätze, ohne darauf begrenzt zu sein.
  • Ich habe in den letzten 12 Monaten nicht unter einer anderen Berufsunfähigkeitspolice, deren Versicherungsnehmer oder versicherte Person ich bin, eine Prämienerhöhung von mehr als 50 % oder eine reduzierte oder abgelehnte Leistungszusage erhalten.
  • Ich habe nicht innerhalb der letzten 60 Tage den ärztlichen Rat erhalten, der Arbeit fern zu bleiben.

Kaum Steuern, keine Sozialabgaben.

Bei einer Rentenleistung muss lediglich der niedrige Ertragsanteil für Zeitrenten versteuert werden. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an. Die Kapitalabfindung stellt keine wiederkehrende Leistung dar, ist somit vollends steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitnehmerbeiträge für CollectPlus können bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden.